Allgemeines

Die Betriebsgesellschaft des Schiessstands stellt ihrer Kundschaft diverse Waffenschränke zur Verfügung. Die Mietdauer beträgt ein Jahr vom 1.1. bis 31.12., erneuerbar gemäss geltenden Tarifen.

Schlüssel

1 oder 2 Schlüssel werden pro Schrank ausgehändigt, ein dritter bleibt im Schiessstand. Die Betriebsgesellschaft hat kein Recht auf den Zugang der Schränke, ausser im Falle von Nichtbezahlung (1vollendetes Jahr) oder bei höherer Gewalt.

Inhalt

Der Kunde kann seine Waffen und Munition deponieren, hingegen die Lagerung von geladenen Waffen, Sprengstoff und Sachen, die überhaupt nichts mit der Aktivität des Schiessstands zu tun haben, ist verboten.

Versicherung

Der Inhalt der Schränke wird nicht von der Betriebsgesellschaft versichert. Die Mieter können auf Wunsch eine private Versicherung abschliessen oder Ihrer Versicherungsgesellschaft den Bestand Ihrer Waffen, die sich im Schiessstand befinden, bekanntgeben, falls jene bereits versichert sind (Klausel ausserhalb des Wohnsitzes).

Verantwortung

Der Kunde ist verantwortlich für den Inhalt seines Waffenschrankes und der Schlüssel. Die Betriebsgesellschaft lehnt sämtliche Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung ab.

Der Kunde akzeptiert die oberwähnten Bedingungen durch seine Unterschrift oder seine Bezahlung.

 

La société d'exploitation
STSC 2010-2011